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   FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97 (https://dejure.org/1999,39837)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 K 2656/97 (https://dejure.org/1999,39837)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 K 2656/97 (https://dejure.org/1999,39837)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
    In Fällen dieser Art sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zeit, in der die Ferienwohnung nicht vermietet sei, als Selbstnutzung anzusehen ( BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355 und vom 13. August 1996 IX R 48/94 , BStBl II 1997, 42).

    Dass ist dann der Fall, wenn er es in der Hand hat zu entscheiden, wann er sie vermieten und wann er sie selbst nutzen will (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 IX R 7/85, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 , BStBl II 1992, 27 und vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355).

    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts (BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 a.a.O. und vom 12. September 1995 a.a.O.).

    Selbst die Einschaltung eines Vermittlers spricht nicht von vorneherein dagegen, dass dem Steuerpflichtigen die Ferienwohnung außerhalb der Vermietungszeiten zur Selbstnutzung zur Verfügung gestanden hat, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und tatsächlich in der Lage dazu war, die Vermietungszeiträume und die Zeiträume der Selbstnutzung selbst zu bestimmen (BFH-Urteil vom 12. September 1995 a.a.O.).

    Denn für die Zurechnung der Leerstandszeiten reicht es aus, dass der Eigentümer der Wohnung - wie hier - trotz Einschaltung des Vermittlers rechtlich und tatsächlich in der Lage blieb, die Vermietungszeiträume und Zeiträume der Selbstnutzung selbst zu bestimmen (BFH-Urteil vom 12. September 1995 a.a.O.).

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
    In Fällen dieser Art sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zeit, in der die Ferienwohnung nicht vermietet sei, als Selbstnutzung anzusehen ( BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355 und vom 13. August 1996 IX R 48/94 , BStBl II 1997, 42).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
    Dass ist dann der Fall, wenn er es in der Hand hat zu entscheiden, wann er sie vermieten und wann er sie selbst nutzen will (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 IX R 7/85, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 , BStBl II 1992, 27 und vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
    Dass ist dann der Fall, wenn er es in der Hand hat zu entscheiden, wann er sie vermieten und wann er sie selbst nutzen will (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 IX R 7/85, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 , BStBl II 1992, 27 und vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355).
  • FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00

    Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

    Hat das Finanzgericht im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung die Überzeugung gewonnen, dass - wie hier - die Möglichkeit der Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen bestand, kommt es nicht darauf an, wann und in welchem Umfang er diese Ferienwohnung im jeweiligen Veranlagungszeitraum tatsächlich genutzt hat (BFH-Urteil BFH/NV 2001, 754; ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 1999 4 K 1168/98, EFG 2000, 126; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1998 10 K 2221/96 E, EFG 1999, 231; FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 27. April 1999 2 K 2656/97, JURIS; FG Niedersachsen, Urteil vom 6. November 1997 X R 446/92, JURIS; a.A.: FG Münster, Urteil vom 28. April 1998 12 K 3440/96 E, EFG 1998, 1460 m.w.N. ).
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